Fotos auf der Praxis-Webseite: 4 Fragen, 5 Antworten

Reguliert bis zur Nasenspitze? Es stimmt – Ärztinnen und Ärzte haben bei der Illustration ihrer Webseiten weniger Freiheiten als andere Unternehmer. Sie müssen nicht nur das Urheberrechtsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb beachten, sondern auch die Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen Praxisinhaber (oder der Webdesigner ihres Vertrauens) aber doch kreativ werden. Was ist dabei zu beachten? Das erklärt dieser Artikel.

1. Dürfen Fotos von Team und Praxis gezeigt werden?

Ja, aber:

  • Von jeder Person, die im Foto zu sehen ist, sollte eine schriftliche Zustimmung vorliegen, dass dieses Foto auf der Webseite veröffentlicht werden darf.
  • Fotos in Berufskleidung sind seit der Novellierung des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt. Das HWG verbot früher die Werbung „mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe“. Vorsichtig sein sollte man trotzdem mit Fotos, die während einer Behandlung aufgenommen wurden – Patienten dürfen hierauf nicht erkennbar sein.
  • Gruppenfotos veralten unter Umständen schnell. Da man in professionelle Fotos sowohl Zeit als auch Geld investiert, ist es schade, wenn sie nach wenigen Monaten schon ausgetauscht werden müssen. Hier bietet es sich stattdessen an, Einzelfotos zu machen und diese zu einer Collage zusammenzufügen oder zusammen mit der jeweiligen Berufsbezeichnung zu zeigen.

2. Darf ich Fotos aus dem Internet verwenden?

KomOmbo03

Beispiel 1: Bei diesem Foto muss keine Lizenz angegeben werden, weil es vom Wikipedia-User Rowan als gemeinfreies Bild (Public Domain) zur allgemeinen Nutzung freigegeben wurde. (Es zeigt übrigens chirurgische Instrumente auf einem Tempel in Kom Ombo, Ägypten.)

Dass man Fotos, die man irgendwo im Internet gefunden hat, nicht ohne weiteres auf der eigenen Seite weiterverwenden darf, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dies gilt ganz besonders für kommerzielle Unterfangen, zu denen ja auch die Praxis-Webseite gehört. Trotzdem ist das Internet natürlich eine Fundgrube für Fotos und Illustrationen. Hier gibt es nun prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  • Man sucht sich Fotos aus Fotografenportalen wie Fotolia, Shutterstock oder iStockphoto aus und bezahlt für das Foto sowie die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung. Je nach Größe und Auflösung des Fotos liegen die Preise meist bei einigen Euro pro Foto. Die Portale bieten auch Abos an, die sich für die nur gelegentliche Beschaffung von Fotos aber kaum lohnen.
  • Man wählt Fotos aus, die kostenlos genutzt werden dürfen.

3. Was ist bei kostenlosen Fotos zu beachten?

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Dried Lizard and Starfish“ , Lizenz CC BY 2.0, von Flickr-User theloneconspirator

Beispiel 2: Dieses Bild von traditionellen Arzneimitteln in China unterliegt der Creative-Commons-Lizenz CC BY 2.0. Daher muss neben dem Titel auch der Urheber sowie ein Link zur Lizenz angegeben werden: „Dried Lizard and Starfish“ , Lizenz CC BY 2.0, von Flickr-User theloneconspirator.

Ohne weitere Beschränkung weiterverwendet dürfen nur Bilder, die gemeinfrei sind (englisch: Public Domain). Diese können Sie ohne jede Bildunterschrift oder sonstige Referenz auf Ihre Webseite setzen – ein Link zur Quelle wäre zwar nett, muss aber nicht sein. Nur wenige Bilder sind allerdings gemeinfrei (siehe Beispiel 1), und meistens handelt es sich bei diesen um historische Aufnahmen, die kaum für eine Praxis-Webseite zu gebrauchen sind. Es sei denn, Sie wären schon sehr, sehr lange im Geschäft.

Eine hervorragende Webseite, um gemeinfreie Bilder zu finden, ist übrigens Unsplash. Die Fotografen dort freuen sich aber trotzdem, wenn Sie auf sie verlinken.

Fotos, die einer der zahlreichen Creative-Commons-Lizenzen unterliegen, dürfen dagegen nur exakt so weiterverwendet werden, wie es in der jeweiligen Lizenz vorgeschrieben ist. Somit kommen für Praxis-Webseiten nur die beiden Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA in Frage – in allen anderen CC-Lizenzen wird nämlich die kommerzielle Nutzung der Bilder untersagt. In den Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA wird lediglich vorgeschrieben, dass Urheber und Lizenz angegeben werden müssen (siehe Beispiel 2). Man darf Bilder, die einer dieser beiden Lizenzen unterliegen, sogar selbst modifizieren – beispielsweise aus einem Farb- ein Schwarzweiß-Bild machen. Im Falle der Lizenz CC-BY-SA ist vorgeschrieben, dass dieses neue Bild dann ebenfalls wieder unter derselben Lizenz stehen muss. (Ein für Praxis-Webseiten eher wenig relevanter Fall.)

Viele Creative-Commons-Fotos findet man beispielsweise auf der Plattform Flickr. Auch Wikipedia arbeitet in der Regel mit Creative-Commons- oder Public-Domain-Bildern.

Dass bei der Weiterverwendung dieser Bilder kein Geld fließt, heißt nicht, dass man die Lizenzen auf die leichte Schulter nehmen sollte. Einige Anwälte in Deutschland machen einen Sport daraus, Bilder im Netz aufzuspüren, bei denen die Lizenz nicht auf den Buchstaben korrekt angegeben ist, und verschicken Abmahnungen mit Forderungen in Höhe von mehreren hundert Euro oder mehr. Hier sollte man daher große Sorgfalt walten lassen – oder einfach per E-Mail beim Urheber des Fotos anfragen, ob er mit der Verwendung einverstanden ist.

4. Brauche ich überhaupt Fotos auf meiner Webseite?

Ja. Und nein.

Die Webseite als Visitenkarte Ihrer Praxis im Netz sollte nicht aussehen, als sei sie ein Relikt aus den 90er Jahren*, oder als hätte der Hund des Nachbarn sie programmiert. Bilder sind ein gutes Mittel, um eine Seite freundlich zu gestalten – mit einem geschickten Designer (oder auch einem minialistischen WordPress-Template) schafft man es aber unter Umständen auch ohne Bilder, eine ansprechende Webseite zu gestalten. Denn zu einem sollte die Suche nach einem guten Fotografen, einem günstigen Termin für das Teamfoto oder die Recherche nach dem besten Stockphoto nicht führen: zur Prokrastination. Ihre Patienten sind bereits im Internet unterwegs und bilden sich dort ihre Meinung darüber, welche Ärztin oder welchen Arzt sie aufsuchen sollen. Wenn Ihre Praxis den Patienten keine eigene Anlaufstelle im Netz bereitstellt, wird sie lediglich durch die Einträge in Arztbewertungsportalen repräsentiert, und diese haben Sie nur wenig unter Kontrolle.

Fazit: Wenn Ihre Praxis noch keine Webseite hat, fangen Sie klein an – aber bald. Präsentieren Sie erst einmal für die Patienten nützliche Inhalte – Praxisöffnungszeiten, Anfahrt, organisatorische Hinweise. Für Fotos ist dann später immer noch Zeit.

* Nichts gegen Dr. Chen – bei der verlinkten Seite handelt es sich tatsächlich um eine alte Geocities-Webseite aus den 90er Jahren, die von der Organisation oocities.org archiviert wurde.


Update Mai 2018: Auch nach Inkrafttreten der DSGVO gilt natürlich weiterhin: Keine Fotos von Personen ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung!